
Where
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- Held by
- Montreal Holocaust Museum via Canadian Jewish Heritage Network (incl. Alex Dworkin Canadian Jewish Archives)
- Dates
- September 12, 1941 (indexed as 1941)
- Level
- item
- Extent
- Envelope : paper : printed, handwritten : ink : blue-green, black, red ; Ht: 4,25 in. x W: 6,25 in.
- Scope & content
- Envelope issued by the Auschwitz concentration camp with printed instructions. On the left side there is a list of conditions to be observed in correspondence with prisoners; in the middle, the address to reply to; and on the right side, the address of the recipient. It bears a red 12 pfenning Paul von Hindenburg stamp, an "Auschwitz (Oberschlesien) a" postmark with the date "12 9-41 - 12", and a red approval stamp. Narrative: This envelope was sent by prisoner Ludwig Stankiewicz (b. 1903-08-25) from Auschwitz concentration camp to Mrs. Helene Stankiewicz in the Generalgouvernement.
- Location
No place found in this description yet.
- Genre / form
- textual record
- In the picture
- DocumentGovernmentHandwrittenLetterMilitaryPostcardPostmarkPrintedSealSignatureStampTypewrittenTagged automatically by a vision model; may contain mistakes.
- Text in the image
- Konzentrationslager AuschwitzDer Lagerkommandant.K. L. AuschwitzDeutsches ReichAUSCHWITZAuschwitz (Oswiecim)KonzentrationslagerAn FrauHelene StankiewiczMuszynaKreis Neu SandezGeneralgouvernementHelene StonkiewiczFolgende Anordnungen sind beim Schriftverkehr mit Gefangenen zu beachten:1.) Jeder Schutzhaftgefangene darf im Monat zwei Briefe oder zwei Karten von seinen Angehörigen empfangen und an sie absenden. Die Briefe an die Gefangenen müssen gut lesbar mit Tinte geschrieben sein und dürfen nur 15 Zeilen auf einer Seite enthalten. Gestattet ist nur ein Briefbogen normaler Größe. Briefumschläge müssen ungefüttert sein. In einem Briefe dürfen nur 5 Briefmarken à 12 Pfg. beigelegt werden. Alles andere ist verboten und unterliegt der Beschlagnahme. Postkarten haben 10 Zeilen. Lichtbilder dürfen als Postkarten nicht verwendet werden.2.) Geldsendungen sind gestattet.3.) Es ist darauf zu achten, daß bei Geld- oder Postsendungen die genaue Adresse, bestehend aus: Name, Geburtsdatum, und Gefangenen-Nummer, auf die Sendungen zu schreiben ist. Wenn die Adresse fehlerhaft ist, geht die Post an den Absender zurück oder wird vernichtet.4.) Zeitungen sind gestattet, dürfen aber nur durch die Poststelle des K.L. Auschwitz bestellt werden.5.) Pakete dürfen nicht geschickt werden, da die Gefangenen im Lager alles kaufen können.6.) Entlassungsgesuche aus der Schutzhaft an die Lagerleitung sind zwecklos.7.) Sprecherlaubnis und Besuche von Gefangenen im Konzentrationslager sind grundsätzlich nicht gestattet.Postzensurstelle12Absender:Meine Anschrift:Read automatically; may contain mistakes.
- Language
- German
- Harvested
- 2026-10-19T03:21:16Z · source datestamp n/a · andornot
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